ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
RM-ELEKTROTECHNIKMEISTER ROBERT OLES
Stand 01.07.2020
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der RM-Elektrotechnik
mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen
oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
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2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen
Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
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2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge
und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
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2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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3. Zustandekommen des Vertrages
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3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den
Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die
Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
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4. Vertragsdauer und Kündigung
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4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
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4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von einer Wochen zum
Monatsende vereinbart.
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4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor,
wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in
Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
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5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
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5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten
Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
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5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in
Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und
einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
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5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so
hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
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5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein
denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
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Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der
jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen,
um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
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5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des
vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger
prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die
Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein
Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche .berprüfung, kann der .berprüfungsaufwand hierfür
vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der
.berprüfung des Änderungsantrages besteht.
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Ggf. werden die für eine .berprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der
vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und
kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
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6. Preise und Zahlungsbedingungen
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6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder
bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im
Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
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6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in
Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen
auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
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6.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen
nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
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7. Haftung
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7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und
Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
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7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,
den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
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8. Gerichtsstand
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Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EUMitgliedstaat,
ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
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Bottrop, 01.07.2020